Mit diesem Thema möchten sich viele gar nicht beschäftigen. Diese
Verdrängung hat (ausnahmsweise!!) eine positive Seite. Denn daraus spricht
eine positive, auf das Leben gerichtete Energie. Nutzen sie diese Energie für
positive Antworten zu den anstehenden Fragen. Dabei sollten sie immer zwei
Dinge beachten:
1. Keine einsamen Entscheidungen. Was sie hier entscheiden betrifft immer
auch andere. Sprechen sie mit diesen Menschen bevor sie etwas entscheiden.
2. Alles ist im Wandel. Was sie heute so entscheiden, sehen sie vieleicht
morgen in einem ganz anderen Licht. Das ist normal. Dann ändern Sie es eben.
Nur gut, wenn man etwas hat, was man ändern kann.
Vollmachten
Wenn man sie braucht, sind alle Beteiligten von der Bedeutung einer Vollmacht
überzeugt. Oft ist es dann aber zu spät. Eine Vollmacht muss zu einem
Zeitpunkt erstellt werden, an dem man sich gar nicht vorstellen kann, dass man
sie jemals braucht - genau genommen mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren.
Das Justizministerium hat eine, vermutlich rechtssichere, Broschüre zum
Betreungsrecht erstellt. Auf der gleichen Seite findet man ergänzende
Formulare zum download, beispielsweise eine Vorsorgevollmacht.
Die Bundesnotarkammer hat das Portal Zentrales Vorsorgeregister
aufgelegt. Das Vorsorgeregister soll dafür sorgen, das Vollmachten,
Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Bedarfsfall auch
gefunden werden und zum tragen kommen. Die entsprechenden Schriftstücke
müssen vorher mit ihrem lokalen Notar erstellt werden.
Für Unternehmen und Selbstständige ist die Regelung von Vollmachten
eventuell existentiell. Für Chefs, besonders für die unersetzlichen, ist die
Vorstellung Entscheidungsgewalt zu delegieren nicht einfach. Eine gute
Einführung in den Bereich der Vollmachten in Unternehmen bietet die Seite
business-wissen.de.
Die IHK-Stuttgart hat ebenfalls eine Übersicht zu Vollmachtsregelungen im
Geschäftsverkehr aufgestellt. Ergänzt wird das Angebot durch
Formulierungshilfen.
Betreuungsverfügung
Der Hinweis zu den Vollmachten gilt auch für die Betreuungsverfügung.
Adressat der Betreuungsverfügung ist das zuständige Betreuungsgericht.
Dieses muss im Bedarfsfall einen geeigneten Betreuer bestimmen. Wenn eine
Betreuungsverfügung vorliegt, wird diese bei der Wahl des Betreuers
berücksichtigt - mehr nicht. Das Gericht kann den gewünschten Betreuer für
ungeeignet halten und einen anderen Betreuer einsetzen. In jedem Fall
unterliegt der Betreuer der Aufsicht des Betreuungsgerichts.
Über die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und
Betreungsverfügung informiert RA Lutz Arnold.
Das Bundesjustitzministerium hat eine Broschüre zum Betreuungsrecht
erstellt. Die Broschüre können Sie kostenlos bestellen oder als .pdf
downloaden. Am besten Sie stellen keine Betreuungsverfügung aus, ohne
vorher diese Informationen zu lesen.
Patientenverfügung
Während sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung einer
anderen Person Entscheidungsrechte für die Zukunft überträgt, ist die
Patientenverfügung unmittelbarer, gegenwärtiger Willensausdruck der
betroffenen Person für die Zukunft. Es ist schwierig abzuwägen wo der größere
Vorteil liegt. Es kann sein, dass in einer zukünftigen Situation die
Entscheidungskompetenz einer anderen Person im Hinblick auf die Interessen
der betroffenen Person höher ist als die eigene, vorausschauende und
mutmaßliche Regelung im Rahmen einer Patientenverfügung.
Das Bundesministerium für Justiz stellt eine Broschüre Patientenverfügung
bereit. Ganz konkret kann man sich mit Hilfe von Textbausteinen für eine
Patientenverfügung dem Thema annähern.
Damit die Patientenverfügung im Ernstfall so funktioniert wie sie gedacht ist,
muss sie den Willen des Patienten eindeutig erkennbar machen. Die
Verbraucherzentrale hat zu diesem Komplex Informationen erstellt.
Das Testament und Bankangelegenheiten
Wenn man gar nichts regelt, regelt der Staat das Erbe nach den geltenden
Gesetzen, ungeachtet der Interessen des Verstorbenen.
Einerseits sind die Regeln für das Erbe im Gesetz geregelt, anderseits können
die Interessen des Erblassers sehr individuell sein. Das Justizministerium bietet
die Broschüre Erben und Vererben an. Dort werden viele Fragen
angesprochen, die bei der Orientierung helfen.
Ohne Moos nix los. Das gilt vor allem für soziale Projekte. Die Deutsche
Fundraising Company ist in diesem Gebiet tätig und hilft mit der Initiative
„Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ das Erbe ganz oder in Teilen
entsprechenden Organisationen zukommen zu lassen. Natürlich gibt es auch
in ihrem persönlichen Umfeld Organisationen, Vereine und Privatpersonen
denen mit Ihrem Erbe geholfen ist. Diese Entscheidungen werden so oder so zu
Lebzeiten von jedem Erblasser getroffen.
Und wenn alles geregelt ist, wie wird dann gewährleistet, dass das Testament
auch den Erben bekannt wird und in Kraft tritt? Die Stiftung Warentest hat
Information zum hinterlegen des Testaments zusammengestellt.
Neben dem Zentralen Vorsorgeregister hat die Bundesnotarkammer auch das
Zentrale Testamentsregister aufgelegt. Letzteres wird im Sterbefall
automatisch aktiv und informiert dann das Nachlassgericht über den Ort des
amtlich hinterlegten Testaments. Erfasst werden also nur Testamente die vom
Notar gemeldet wurden oder selbstständig beim Amtsgericht hinterlegt wurden.
Wer glaubt an alles gedacht zu haben, hat vielleicht doch etwas vergessen. Wie
sieht es denn mit dem Nachlass im Internet und den sozialen Medien aus? Die
Verbraucherzentrale hat dazu das Angebot Digitaler Nachlass: Letzter Wille
zu gespeicherten Daten entwickelt. Sehr ausführlich und detailreich informiert
auch digital.danach um dieses komplizierte Thema.
Es macht bestimmt Sinn für sich selbst und die Angehörigen eine Liste der
erteilten Daueraufträge und vertraglichen Verbindlichkeiten zu erstellen. Zu
Lebzeiten eingegangenen Verbindlichkeiten gelten eventuell über den Tod
hinaus.
Die Seite Erbrecht-heute hat Informationen über das Bankkonto im Erbfall
zusammengestellt.
Alles klar? Und was passiert mit den vierbeinigen Freunden?
Teil des Bundesverband Tierschutz ist der Freundeskreis betagter
Tierhalter. Für einen Unkostenbeitrag von 500,- € bekommt man die
Versicherung, dass das Tier nach dem Tod fachkundig betreut wird. Das
Angebot gilt auch für ältere Menschen, die es nicht mehr schaffen das Tier
artgerecht zu betreuen.
Sterben und Tod
„Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen
mehr Leben.“ Diesem Grundgedanken folgend, gründete Cicely Saunders
1967 mit dem St. Christopher‘s Hospiz das erste Hospiz nach heutigem
Verständnis. Seit 1992 ist die Hospiz- und Palliativbewegung im Deutschen
Hospiz- und PalliativVerband e.V. organisiert. Die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin hat mit dem Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung
eine Orientierungshilfe erstellt, in der man gezielt nach stationären und
ambulanten Angeboten am Wohnort suchen kann.
Auch wenn der Sterbeprozess etwas sehr persönliches ist, ist es bestimmt
hilfreich die Erfahrung von Experten zu nutzen. In der Sterbesituation ist man
schnell mit offenen Fragen konfrontiert. Womit über- oder unterfordere ich mich
und / oder den Sterbenden? Mit einem auf vier Unterrichtsstunden
komprimierten Kurs versucht das Angebot Letzte Hilfe den Angehörigen zu
helfen. Hoffentlich können Sie rechtzeitig an einem Kurs teilnehmen.
Einen guten Einblick in den Sterbeprozess gibt die Sendung Quarks des WDR.
Verfügbar bis 28.05.2024.
Die Bertelsmann-Stiftung hat 2015 die Palliativversorgung untersucht. Dabei
wird noch einmal deutlich, dass zwar die meisten Menschen in den eigen vier
Wänden sterben möchte, jedoch in der Wirklichkeit 46% im Krankenhaus
sterben. Dies liegt auch an der noch unzureichenden ambulanten, palliativen
Behandlung am Ende des Lebens.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben DGHS setzt sich dafür ein,
den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen
auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Auf Grund der aktuellen
Gesetzeslage kann sie im konkreten Einzelfall nicht helfen. Sie setzt sich aber
im gesetzlichen Rahmen politisch und juristisch für die Interessen sterbender
Menschen und ihrer Mitglieder ein.
Ivana Seger hat Erfahrungen in der Altenpflege und im Palliativbereich
gesammelt. Aber sie kennt sich auch gut mit Hunden aus. Beides kombiniert sie
in ihrem Angebot Emmahilft. Offenbar können Hunde sehr einfühlsam sein und
Menschen in schwierigen Situationen besonders unterstützen.
Die Bestattung
Ob der Tod nun plötzlich und unerwartet oder nach einer längeren Krankheit
eintritt, in beiden Fällen steht die fachkundige Hilfe von Bestattern zur
Verfügung. Im Idealfall hat es eine rechtzeitige Kontaktaufnahme gegeben, die
nun einen entspannteren Umgang mit der schwierigen Situation ermöglicht.
Im Bundesverband Deutscher Bestatter sind die meisten Bestatter
organisiert. Auf der Homepage kann man nicht nur nach einem Bestatter vor Ort
suchen, sondern findet auch Informationen zur Bestattungsvorsorge.
Interessant sind auch die Informationen zum Thema Bestattungskultur.
Viele Menschen denken beim Thema Bestattung nicht mehr automatisch an
eine Grabstätte auf dem Friedhof. Eine letzte Ruhestätte in der freien Natur ist
für viele zu einer interessanten Alternative geworden. Das Unternehmen
FriedWald ist zu einem Synonym für eine naturbezogene Bestattungskultur
geworden.
Am Ende geht es auch bei einer Bestattung um ein Preis-Leistungs-Verhältnis.
Das Verwaltungsgericht Münster musste entscheiden, welcher Betrag im
Rahmen einer Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sozialamt als angemessen
zurückgehalten werden kann. Im vorliegenden Fall ging es um einen Betrag von
10.500,- €. Die Klägerin bekam Recht, das Sozialamt musste bezahlen.
Bestattungen und der Umgang mit dem Tod sind Thema des Museum für
Sepulkralkultur in Kassel.